Das führende Portal zum Thema Firmengründung. Sie möchten eine Firma gründen und haben Fragen, die noch nicht ausreichend beantwortet sind? Gerne sind wir als Partner in Sachen Firmengründung für Sie da. » mehr über uns» Starten Sie jetzt Ihre Anfrage zur Firmengründung

Informationen zur Einzelfirma

  • Gründer
  • Es genügt, wenn eine Einzelperson eine selbstständige Tätigkeit aufnimmt.

  • Kapital
  • Die Höhe des Kapitals bestimmt der Inhaber, es existieren keine gesetzlichen Vorschriften.

  • Firma (Geschäftsname)
  • Der Geschäftsname muss zwingend aus dem Familiennamen, mit oder ohne Vornamen, des Inhabers bestehen. Der Familienname kann mit einer Sach- oder Fantasiebezeichnung ergänzt werden.

  • Organe
  • Der Inhaber ist das einzige Organ der Einzelfirma.

  • Gründungsakt
  • Die Einzelfirma wird durch Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit gegründet und benötigt keinen speziellen Gründungsakt wie die Kapitalgesellschaften. Der Einzelunternehmer ist jedoch verpflichtet, bei der Ausgleichskasse die selbständige Erwerbstätigkeit zu melden. Dazu wird ein Fragebogen ausgefüllt.

  • Von der Ausgleichskasse werden Sie als Selbständigerwerbende angesehen, wenn Sie:
    • nach aussen mit einem Firmennamen auftreten.
      Das heisst, Sie besitzen beispielsweise einen Eintrag im Handelsregister, im Adress- und Telefonbuch, eigenes Brief- und Werbematerial oder eine Bewilligung zur Berufsausübung. Sie stellen zudem in eigenem Namen Rechnung und rechnen die Mehrwertsteuer ab.
    • Ihr eigenes wirtschaftliches Risiko tragen.
      Das heisst, Sie tätigen beispielsweise Investitionen mit langfristigem Charakter, kommen für Ihre Betriebsmittel selbst auf, tragen das Inkassorisiko und zahlen die Miete für die Arbeitsräume selbst.
    • Ihre Betriebsorganisation frei wählen können.
      Das heisst, Sie bestimmen selbst Ihre Präsenzzeit, die Organisation Ihrer Arbeit und ob Sie Arbeiten an Dritte weitergeben. Zudem sind Sie frei in der Auswahl der Arbeiten. In der Regel üben Sie Ihre Arbeit in Räumen ausserhalb Ihrer Wohnung aus.
    • für mehrere Auftraggeber tätig sind.
      Die Tätigkeit für lediglich einen Auftraggeber gilt im Normalfall als unselbständige Erwerbstätigkeit.
  • Eintrag ins Handelsregister
  • Die Einzelfirma muss ins Handelsregister eingetragen werden, wenn der Umsatz CHF 100'000.-- und mehr beträgt. Der Eintrag ins Handelsregister hat folgende Wirkungen:

    • Geschäftsname wird am Ort geschützt
    • Unternehmen unterliegt der Betreibung auf Konkurs
    • Die Unternehmung ist für eine geordnete Buchführung verantwortlich
    • Die Unternehmung ist verpflichtet, die Geschäftsunterlagen während 10 Jahren aufzubewahren

    Haftung

    Der Inhaber der Einzelfirma haftet persönlich und unbeschränkt für seine Geschäftsschulden.

» Starten Sie jetzt Ihre Anfrage zur Firmengründung.