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Wichtige Fragen

Wie unterscheiden sich die Rechtsformen bezüglich der Haftung?

  • Für die Geschäftsschulden einer Einzelfirma haftet der Inhaber persönlich und unbeschränkt.
  • Für die Geschäftsschulden einer GmbH haftet lediglich das Stammkapital. Das Stammkapital muss jedoch voll einbezahlt sein.
  • Für die Geschäftsschulden einer AG haftet lediglich das Aktienkapital. Ist dieses jedoch nicht voll liberiert, besteht für den Aktionär eine Zahlungspflicht für das von ihm gezeichnete, aber noch nicht einbezahlte Kapital.

Welche Kriterien sind für die Wahl der Rechtsform entscheidend?

  • Kapital
  • Anonymität
  • Haftung/Risiko
  • Sozialversicherungsschutz
  • Steuerbelastung
  • Entscheidungsfreiheit/Unabhängigkeit

Wann ist die Gründung einer Einzelfirma empfehlenswert?

  • Die grösstmöglichste Entscheidungsfreiheit und Unabhängigkeit ist erwünscht.
  • Die zukünftige Entwicklung des Unternehmens ist noch unsicher. Die Einzelfirma kann jederzeit in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt oder einfach und schnell liquidiert werden.
  • Der Unternehmer kann nicht genügend Mittel für eine Kapitalgesellschaft aufbringen und ist bereit, das Risiko der persönlichen Haftung zu tragen.

Wann ist die Gründung einer Aktiengesellschaft empfehlenswert?

  • Der Unternehmer kann genügend Mittel aufbringen, schätzt die Anonymität und möchte die Haftung limitieren.

Wann ist die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung empfehlenswert?

  • Der Unternehmer kann genügend Mittel aufbringen und möchte die Haftung limitieren. Die fehlende Anonymität ist für den Unternehmer nicht ausschlaggebend.

Ich möchte als Ausländer in der Schweiz eine Firma gründen. Worauf muss ich achten?

  • Bei der Gründung einer AG müssen Sie beachten, dass 1 Verwaltungsrat oder 1 Direktor mit Einzelunterschrift über einen Wohnsitz in der Schweiz verfügen muss. Es besteht die Möglichkeit, das Verwaltungsratsmandat durch eine Treuhandgesellschaft ausführen zu lassen.
  • Bei der GmbH ist zu berücksichtigen, dass mindestens ein Geschäftsführer mit Einzelunterschrift oder aber zwei Geschäftsführer mit Kollektivunterschrift zu zweien über einen Wohnsitz in der Schweiz verfügen müssen. Nimmt ein ausländischer Staatsangehöriger Wohnsitz in der Schweiz um die Tätigkeit als Geschäftsführer auszuüben, so ist eine entsprechende Aufenthalts- /Arbeitsbewilligung einzuholen. Es besteht die Möglichkeit, das Mandat des Geschäftsführers durch eine Treuhandgesellschaft ausführen zu lassen.

Was beinhaltet der Handelsregister-Eintrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung?

Bei einer GmbH wird unter anderem folgendes eingetragen:

  • Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft
  • Statutendatum
  • Name, Wohnort und Staatsangehörigkeit der Gesellschafter
  • Höhe des Stammkapitals und der Stammeinlagen jedes Gesellschafters
  • Namen der Geschäftsführer sowie deren Wohnorte und Staatsangehörigkeiten
  • Name und Sitz der Revisionsstelle

Was beinhaltet der Handelsregister-Eintrag einer Aktiengesellschaft?

Bei einer AG wird unter anderem folgendes eingetragen:

  • Firma, Sitz und Zweck der Gesellschaft
  • Statutendatum
  • Höhe und Liberierung des Aktienkapitals
  • Anzahl, Nennwert und Art der Aktien
  • Beschränkungen der Übertragbarkeit sowie Vorrechte einzelner Kategorien
  • die Namen, Wohnsitze und Staatsangehörigkeiten der Verwaltungsratsmitglieder
  • Name und Sitz der Revisionsstelle

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